(1) Relationale Eigenschaften von zwei bestimmten gehaltvollen Aussagen
1.1 Die Implikation:
[(A ⇒ B) ist gegeben.] bedeutet
[Aus der Aussage A folgt die Aussage B.].
1.2 Die Nicht-Implikation:
[(C ⇏ D) ist gegeben.] bedeutet
[Aus der Aussage C folgt nicht die Aussage D.].
1.3 Die Äquivalenz:
[(A ⇔ B) ist gegeben.] bedeutet
[Die Aussage A ist äquivalent mit der Aussage B.].
1.4 Die Nicht-Äquivalenz:
[(C ⇎ D) ist gegeben.] bedeutet
[Die Aussage C ist nicht äquivalent mit der Aussage D.].
(2) Die Konstruktion von bestimmten Aussage-Typen
2.1 (A ∨ B ∨ C)
Das ist die Adjunktion (A oder B oder C).
Die gewöhnlichen Aussagen A, B und C müssen derselben Sprachebene angehören.
Verknüpft man die betreffenden Aussagen mithilfe des nicht ausschließenden Bindeworts „oder“,
so entsteht eine ganz bestimmte gewöhnliche Aussage („oder“ lateinisch: vel).
2.2 (A ∧ B ∧ C)
Das ist die Konjunktion (A und B und C).
Die gewöhnlichen Aussagen A, B und C müssen derselben Sprachebene angehören.
Verknüpft man die betreffenden Aussagen mithilfe des Bindeworts „und“,
so entsteht eine ganz bestimmte gehaltvolle Aussage.
2.3 (¬ A)
Das ist die abstrakte Negation von A, kurz: (nicht A).
Verneint man die gewöhnliche Aussage A,
ohne dass eine zusätzliche Information gegeben wird,
so entsteht eine ganz bestimmte gehaltvolle Aussage.
(¬ A) ist meistens eine gewöhnliche Aussage, manchmal eine kontradiktorische.
Die Aussagen A und (¬ A) gehören zur selben Sprachebene.